Information der Ulmer Ärzteinitiative vom 08.08.2007


Das Kalkar-Urteil wird heute 29 Jahre alt - Eine Neubewertung des Restrisikos für AKWs ist überfällig

Im Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. August 1978 bewertete das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die Gefahren der Atomenergienutzung für die Bevölkerung und führte in seinem Urteil den Begriff "Restrisiko" neu in den allgemeinen Sprachgebrauch ein. Die Konsequenz dieses Urteils war, dass jeder Bürger mit der gemeinsamen Nutzung der Atomenergie auch gemeinsam das Risiko eines möglichen atomaren Unfalles zu tragen habe. Das "Restrisiko" wurde als "sozial-adäquate Last" anerkannt. Dieser Teil des Kalkar-Urteiles ist allgemein und hinlänglich bekannt und uns in Erinnerung geblieben.

In unser aller Gedächtnis ist allerdings weitgehend verloren gegangen, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichtes mit der Anerkennung des Restrisikos den Betreibern der Atomkraftwerke und dem Gesetzgeber enge Grenzen und klare Auflagen in die Wiege gelegt hatten, die auch heute noch zu erfüllen wären. Die Richter machten 1978 den klaren Vorbehalt, dass der Gesetzgeber "von Verfassungs wegen gehalten sei, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung (für die Kernkraftnutzung) ... aufrechtzuerhalten ist", wenn die Entscheidungsgrundlage "durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzerlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird."

  • In den Jahren seit dem Kalkar-Urteil ereigneten sich neben den jüngsten Ereignissen nicht nur die gravierenden Atomunfälle von Harrisburg und Tschernobyl. Mit den Ereignissen vom 11. September ist auch eine neue Qualität der Terrorrisikos eingetreten.
  • Die Atomindustrie ist uns den Beweis schuldig geblieben, dass Atomanlagen die Menschen nicht doch krank machen.
  • Das am Anfang der Atomstromnutzung gegebene Versprechen, Atommüll sicher für Mensch, Tier und Pflanze zu entsorgen, ist immer noch nicht eingelöst. Auf der ganzen Erde gibt es bis heute noch kein über Jahrtausende wirklich sicheres Endlager für Atommüll.

Im September 2006 reichte der Verein FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik www.atommuell-lager.de mit Unterstützung der Ulmer Ärzteinitiative www.ippnw-ulm.de und dem atomkritischen Ärzteverband IPPNW www.ippnw.de eine Verfassungsbeschwerde ein. Die Beschwerde wurde ausgearbeitet von dem renommierten Verfassungsrechtler, Herrn Prof. Dr. Christoph Degenhart (Leipzig / Nürnberg). Sie ist bis heute von den Karlsruher Richtern noch nicht beantwortet worden.

Die Richter müssen entscheiden,

  • ob unser Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ausreichend gewährleistet ist (Art.2 Abs 2.GG)
  • ob die Nutzung der Atomenergie nicht auch unser aller Eigentum gefährdet (Art. 14 GG)
  • und ob der Staat seine Schutzauftrag für künftige Generationen auch wirklich nachkommt (Art. 20 a GG)

Der aktuelle Aufsatz "Restrisiko - Neubewertung der Gefahrenquelle Mensch" geschrieben von Peter Vonnahme (Richter a.D und aktives Mitglied im Verein FORUM) >>> (PDF)

Mehr Informationen zum Klageverlauf und zur Klagebegründung des Verein FORUM: www.atommuell-lager.de

Mehr Informationen der Ulmer Ärzteinitiative zur Atommüll-Verfassungsklage >>>>

 

Reinhold Thiel, Sprecher der Ulmer Ärzteinitiative, Regionalgruppe der IPPNW