Information der Ulmer Ärzteinitiative vom 10.09.2006


Die Atommüll-Verfassungsklage ist auf dem Weg nach Karlsruhe

Mit einer breiten Unterstützung bundesdeutscher Umweltorganisationen bestehen gute Erfolgsaussichten

Ulm, 10.09.06. Die Ulmer Ärzteinitiative, Regionalgruppe der IPPNW unterstützt die jüngste Entscheidung des Vereins FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V., die unverantwortlliche Politik der Atommüll-Lagerung verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Es bestehen gute Erfolgsaussichten, damit den bisherigen Betrieb der Atomanlagen insgesamt in Frage zu stellen. Staatliche Behörden, Politik und Atomindustrie dürfen uns Bürgern nicht grenzenlos alle Gefahren für unsere Gesundheit, für unser Eigentum und für die Zukunft unserer Kinder aufbürden.

Auf dem Rechtsweg der Klage gegen den Betrieb von Deutschlands größtem Atommüll-Lager am Standort Gundremmingen nutzen die fünf vom FORUM unterstützen Kläger ihre nur kurze Frist bis zum 29. September 2006, die ihnen offen steht, um eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe einzureichen. Zur Ausarbeitung und Begründung dieser Verfassungsbeschwerde wurde mit Herrn Prof. Degenhart, Leipzig, ein renommierter Staatsrechtsprofessor beauftragt.

Auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand steht damit das geltende bundesdeutsche Atomrecht, das mit den verbrieften Grundrechten aller Bürger auf Gesundheit und Unversehrtheit im Art 2 des Grundgesetzes (GG) und mit der Pflicht des Staates, die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu bewahren (Art 20a GG), abgewogen werden muss.

Zur Erinnerung: Eine verfasssungsrechtliche Überprüfung des Atomgesetzes ist seit dem Kalkar-Urteil von 1978 nicht mehr erfolgt und schon lange überfällig. Neu zu berücksichtigen sind nicht nur die jüngsten global-politischen Entwicklungen und Terrorismusgefahren, sondern auch alle Atomunfälle, die sich nach 1978 ereigneten, wie Harrisburg, Tschernobyl und Forsmark. In dem Kalkar-Urteil hatte zwar das Bundesverfassungsgericht dem Bürger das sogenannte Restrisiko beim Betrieb von Atomanlagen aufgebürdet. Die Bundesrichter hatten allerdings auch mit dem Urteil die Gesetzgebung und atomrechtlichen Genehmigungsbehörden verpflichtet, zukünftige neue Erkenntnisse und Entwicklungen zum Schutz der Bürger zu berücksichtigen. Diese neu zu bewerten, wäre die Pflicht der Verfassungs- und Gesetzgebungsorgane.

Die bisherige Atommüll-Klage wurde bis zu diesem Zeitpunkt mit einem finanziellen Rahmen von 100.000 Euro als Musterklage sehr aufwändig und umfangreich geführt und begründet. Unter Federführung der aktiven süddeutschen Bürgerinitiative FORUM unterstützten den Klageweg die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW und viele andere Umweltorganisationen, wie z.B. zahlreiche BUND- Orts- und Landesverbände, aber auch der Bundesverband des BUND. Da mit dem Einreichen der Verfassungsklage mit Kosten von weiteren 30.000 Euro gerechnet werden muss, bitten wir nicht nur erneut diese Organisationen, sondern auch alle Mitglieder, Freunde und Unterstützer, die uns auf dem Weg nach Karlsruhe begleiten wollen, um weitere steuerlich absetzbare Einzelspenden. Spenden-Formular >>>


Mehr Informationen zum Thema Atommülllager von der Ulmer Ärzteinitiative >>>>>

oder beim Verein FORUM www.atommuell-lager.de


Reinhold Thiel, Sprecher der Ulmer Ärzteinitiative, Regionalgruppe der IPPNW