Information der Ulmer Ärzteinitiative vom 30.03.06

David gegen Goliath


Eine aktive Bürgerinitiative in Süddeutschland - der Verein FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. - bringt mit einer Klage, bzw. einem Revisionsantrag und einem brisanten Gutachten eines renommierten Verfassungsrechtlers zentrale Genehmigungsgrundsätze aller 12 deutschen standortnahen Atommülllager ins Wanken. Mit diesen aktuellen Argumenten werden Grundlagen für eine verfassungsrechtlich Klärung der gesamten bundesdeutschen Atommüll(nicht)entsorgung und damit auch des Betriebs der Atomkraftwerke geschaffen.

Es berichtten darüber die Zeit und die TAZ

Aus der TAZ vom 30.03.2006 http://www.taz.de/pt/2006/03/30/a0080.nf/text.ges,1


Aus dem Wirtschaftsteil der Zeit vom 30.03.2006

Atomlager: Umstritten

Der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart hält die von SPD und Grünen im Jahr 2002 beschlossene Novelle des Atomgesetzes in einem zentralen Punkt für nichtig. Die Bestimmungen über die Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente auf dem Gelände der Kernkraftwerke verstießen gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und seien deshalb „verfassungswidrig", heißt es in einer Expertise des Juristen für eine Bürgerinitiative, die fünf Kläger gegen das nukleare Zwischenlager am AKW-Standort Gundremmingen unterstützt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage Anfang Januar abgewiesen. Munitioniert mit dem Gutachten Degenharts, will die Bürgerinitiative nun dieses Ur­teil mit einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippen. Der AKW-Betrieb ohne Entsorgung sei „nicht rechtens“, sagt der Vorsitzende der Bürgerinitiative, Raimund Kamm.

Degeharts Wort hat Gewicht. Der Jurist gilt als eher konservativer Staatsrechtler und hat in anderer Angelegenheit bereits die Bundeslände Bayern und Baden-Württemberg als Prozessbevollmächtigter vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Sollten die obersten Verwaltungsrichter seiner Argumentation in puncto nuklearer Zwischenlagerung folgen, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Energie Wirtschaft haben: Aus Mangel an Lagerstätten für den Atommüll könnte sogar die Abschaltung der Kernkraftwerke drohen.

Degenhart moniert in seinem 60-seitigen Gutachten, dass es dem Staat bei der Genehmigung der standortnahen Zwischenlager vor allem darum gegangen sei, sich seiner e­genen Mitverantwortung für den Atommüll zu entledigen. Deutlich werde dies dadurch, dass die Zwischenlagerung „ohne hinreichende Einordnung in ein umfassenderes Entsorgungskonzept“ erfolge. Es sei deshalb zu /befürchten, dass mit den Zwischenlagern „vol­endete Tatsachen“ geschaffen würden — im Klartext: dass aus den Zwischenlagern Endloslager würden. Deshalb müssten die vermeindlchen Provisorien gegen alle möglichen „Störmaßnahmen“ gesichert werden, auch gegen solche; „die in ihrer Intensität derzeit nicht absehbar sind“

vo

www.zeit.de


herzliche Grüße Reinhold Thiel

Sprecher der Ulmer Ärzteinitiative, Regionalgruppe der IPPNW