Archivdatei zum Thema Jodblockade und Katastrophenschutz bei atomaren Unfaellen:
Mangelhafter Katastrophenschutz bei Atomunfällen in Deutschland
- aufgezeigt am AKW GundremmingenReinhold Thiel, Ulmer Ärzteinitiative, Regionalgruppe der IPPNW, 24.3.2002
Katastrophenschutz? Fehlanzeige!
Nach dem jüngst verabschiedeten Atomgesetz dürfen in Deutschland immer noch mindestens für 20 Jahre Atomkraftwerke betrieben werden und darf zur Stromerzeugung noch einmal dieselbe Menge Atommüll
- wie schon entstanden - produziert werden.
Trotz brisanter Störfälle und technisch überholungsbedürftiger Anlagen wurde der Atomindustrie von der Bundesregierung ein weiterer und für die Betreiber kostengünstiger Reaktorbetrieb zugesichert.
Gespart wird unter anderem auch am Katastrophenschutz.
Dies, obwohl gemäß einem Gutachten des Bundesumweltministeriums vom 12.8.99 "ein kerntechnischer Unfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen in Deutschland ... in einem Zeitraum von 50 Jahren ... mit einer Sicherheit von 1 % zu erwarten" wäre.
Das Risiko eines Super-GAU wurde in der Begründung des neuen Atomgesetzes als "sozialadäquat" und als von der Bevölkerung hinzunehmen eingestuft.
Am AKW Gundremmingen verschärft sich die Situation zusätzlich dadurch,
dass in der Nachbarschaft ein riesiges Atommüllager entstehen soll,
das in seiner Dimension die Radiaoktivitätsmengen der bereits genehmigten Lager von Ahaus und Gorleben übersteigt. Allein die geplante Dimension dieser Anlage bestätigt die Befürchtungen,
dass sich die Betreiber auf einen langen Betrieb einrichten.20 Jahre Atombetrieb bedeuten 7300 Tage Risiko allein für einen Reaktorblock.
Jeder Tag davon kann für uns ein Katastrophentag sein.Die vorgesehene Leichtbauweise des geplanten Zwischenlagers kann in angemessener Form keinem Flugzeugabsturz und keinem Terroranschlag einen Schutz entgegen setzen.
Den wenigsten Menschen ist es bisher bewußt, dass auch das Atomkraftwerk Gundremmingen selbst wenig Schutz vor solchen Ereignissen bietet.
Geschützt ist zwar durch Beton der eigentliche Reaktorkern, schon weniger die Reaktorhalle, darin weitere sicherheitssensible Einrichtungen und das Nasslager für Brennstäbe.
Das Maschinenhaus mit seinen Turbinenanlagen liegen ungeschützt unter einem dünnen Aluminiumdach.
Nur gegen Sicht, Wind und Wetter ist ein angemessener Schutz geboten.
Das Bauartprinzip des Siedewasserreaktors mit nur einem - stark radioaktiv belasteten - Kühlkreislauf,
der direkt in den ungeschützen Bereich der Maschinenhalle geleitet wird, gilt auch für Gundremmingen.
Der jüngste Reaktorunfall im Siedewasserreaktor Brunsbüttel,
bei dem Knallgas im Sicherheitsbehälter nahe des Reaktorkerns explodierte und ein Rohr auf drei Meter Länge zerfetzte, kann im Prinzip auch in Gundremmingen passieren.
Auch in Gundremmingen entsteht im Reaktor bei laufenden Betrieb andauernd Knallgas durch die radioaktiv bedingte Zersetzung des Wassers in Wasserstoff und Sauerstoff.
Wegen dieser erhöhten Sicherheitsrisiken ist im Grunde eine Anlage mit einem solchen Bauartprinzip nicht genehmigungsfähig.Die geltenden Regelungen zum Katastrophenschutz können bei einem atomaren Unfall nicht funktionieren.
Sie können prinzipiell nicht funktionieren, da den Planungen und Rahmengesetzgebungen falsche Voraussetzungen zu Grunde liegen.
Spätestens die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl hat drastisch und mit viel Leid für die betroffene Bevölkerung klar gemacht, dass sich eine Ausbreitung von Radioaktivität nach einem solchen Unfall nicht an enge Grenzen hält.
Spätestens ab 1986 müßte jedem der für den Katastrophenschutz
Verantwortlichen der Unsinn einer Regelung klar sein, die einen Maßstab von 25 Kilometern um die Atomanlage anlegt.
Eine mit Tschernobyl vergleichbar mit radioaktiven Cäsium verseuchte Fläche in Süddeutschland,
ausgehend von Gundremmingen, würde sich West-Ost zwischen Metz,
Nancy (Frankreich) und Pilzen (Tschechien) ausbreiten und Süd-Nord vom Alpenrand bis nach Erfurt und Weimar reichen. Vereinzelte radioaktive Herde fänden sich in Köln und Leverkusen.
Es ist zu befürchten, dass nach der derzeit für Gundremmingen gültigen Katastrophenschutzregelung Menschen aus der Nahregion des Reaktors in genauso verseuchte Gebiete evakuiert werden würden.
Ein 25-Kilometer-Radius um das Atomkraftwerk macht sich dabei geradezu lächerlich aus.
Trotzdem enden auch heute noch alle vorbereiteten Katastrophenschutzregelungen an dieser 25-km-Grenze.
Für alle Menschen in Deutschland,
die ausserhalb dieser 25-km-Zonen wohnen, gibt es keine vorbereiteten Pläne zur Evakuierung,
sind keine Notfallstationen zur Entseuchung bereitgestellt und es existiert kein ausreichender Vorrat an hochdosierten Jodtabletten in notwendiger Wohnortnähe.Eine rechtzeitige Einnahme von Jod könnte Schilddrüsenkrebs verhindern.
Der extreme Anstieg von Schilddrüsenkrebs in Weißrußland und der Ukraine nach dem Reaktorunfall spricht eine deutliche Sprache.
Eine rechtzeitige Einnahme von Jod könnte Schilddrüsenkrebs verhindern.
Dies wird von der WHO schon seit 1989 empfohlen.
Aber selbst die organisatorisch einfachste Maßnahme des Katastrophenschutzes nach einem kerntechnischen Unfall, die rechtzeitige Einnahme von Tabletten mit hochdosiertem Jod,
steht nur ganz wenigen Menschen zur Verfügung.
Durch die Einnahme von Jod in ausreichend hoher Dosierung (0,13g) könnte die Aufnahme von strahlenden Jodpartikeln durch die Schilddrüse weitgehend verhindert werden (Jodblockade).
Dieser Schutz wirkt aber nur bei einer rechtzeitigen Einnahme, möglichst noch vor dem Eintreffen der radioaktiven Wolke. Drei Stunden danach hat die Einnahme nur noch die halbe Wirkung, 10 Stunden danach ist sie wirkungslos.
Eine noch spätere Einnahme kann sogar gegenteilige Effekte auslösen.
Eine Jodblockade kann also nur funktionieren, wenn die Tabletten in den Haushalten verfügbar sind und unmittelbar nach bekannt werden der Gefahr eingenommen werden können.Selbst die vorhandenen Tabletten werden unter Verschluß gehalten, zentral gelagert und erreichen die Menschen zu spät.
Bis jetzt werden hochdosierte Jodtabletten nur im Umkreis von 10, höchsten 25 Kilometern vorrätig gehalten. Außerhalb dieser engen Zonen sollen zukünftig Jodtabletten bundesweit von nur drei Standorten aus mit Hubschraubern in die verstrahlten Gebiete geflogen werden und von Katastrophenhelfern verteilt werden.
Nach diesem Konzept können die Tabletten
mit Sicherheit nicht mehr rechtzeitig eingenommen werden.Jod ist nicht für alle da.
Ohnehin sollen Kinder über 12 Jahre und Erwachsene (Ausnahme Schwangere) außerhalb der 25-km-Zone keine Jodtabletten erhalten.
Menschen über 45 Jahre sind sogar von der Versorgung prinzipiell ausgeschlossen,
obwohl die Tschernobylkatastrophe gezeigt hat, dass dort nicht nur Kinder und Jugendliche (200-fach),
sondern auch Erwachsene in allen Altersstufen 6 mal häufiger an Schilddrüsenkrebs erkranken.
Die bisherige Empfehlung des Ausschlusses der über 45-jährigen beruht einerseits darauf,
dass bei ihnen häufiger durch hohe Jodzufuhr
eine gefährliche Überfunktion der Schilddrüse (Hyperthyreose) ausgelöst werden könnte,
anderseits wird angeführt, dass ältere Menschen praktisch gar nicht mehr an Schilddrüsenkrebs erkranken würden. Der zweite Teil des Arguments ist durch jüngste Forschungsergebnisse widerlegt.
Es erkrankten in Weißrußland und der Ukraine die 50-64 jährigen Menschen nach dem Reaktorunfall 5 mal häufiger an Schildrüsenkrebs,
selbst die Menschen der Altersklasse über 65 Jahre 2,6 mal häufiger.
Die Gefahr der Hyperthyreose droht außerdem nicht erst ab dem Alter von 45 Jahren.
Auch wesentlich jüngere Menschen können daran erkranken.
Dieser Gefahr könnte durch eine Abklärung
- schon vor einer Katastrophe -
durch einen Bluttest (TSH-Test) begegnet werden.
Für diese Menschen könnte man ein Ausweichpräparat bereithalten.
Eine Forderung, die allerdings für alle Menschen (über und unter 45 Jahre) gilt, die aber nur erfüllbar ist,
wenn man sich in Ruhe vor dem Bekanntwerten einer Katastrophe damit auseinandersetzt.
Ein Ausschluß weiter Teile der Bevölkerung von der Tabletten-Versorgung ist ethisch nicht zu vertreten.
Eine bundesweite Versorgung aller Haushalte mit hochdosierten Jodtabletten
(und gleichzeitig eine dabei erforderliche jährliche Vorsorgeuntersuchung zum Herausfiltern der kleinen Zahl von jodempfindlichen Personen)
wäre nach den Erfahrungen von Tschernobyl notwendig.
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Regelung, dass - wer sich selbst versorgen möchte -
sich die Tabletten auf eigene Kosten in der Apotheke kaufen könne,
scheitert im akuten Notfall an den nicht ausreichenden Vorräten in der Apothekenlogistik.
Der Apothekengroßhandel und die Apotheker sind auch für Katastrophenschutzmaßnahmen nicht zuständig.Kosten nach dem Verursacherprinzip.
Für die Kosten dieser Maßnahmen gilt das Verursacherprinzip.
Die Kosten dürfen nicht zu Lasten des Einzelnen, des Staates oder der Krankenkassen gehen.
Wer als Wirtschaftsbetrieb Strom mittels Atomkraft erzeugt und dabei die Bevölkerung mit dem Risiko der Gefahr von Leib und Leben aussetzt, muss auch die Kosten für die notwendigen Vorsorgemaßnahmen tragen.
Diese Rechtsauffassung wird sinngemäß auch von der Innenministerkonferenz und dem Bundesrat geteilt.
Die Bundesregierung darf dieses Problem aus Rücksicht auf
die Atomkraftwerksbetreiber nicht weiter vor sich herschieben.IPPNW- Postkarten - Aktion
"Gerhard gib uns unser Jod".Um darauf aufmerksam zu machen, startete die IPPNW 2002 eine Postkartenaktion,
bei der Herr Bundeskanzler Schröder mit dem Aufruf
- "Gerhard gib uns unser Jod" -
aufgefordert wird, sich für eine bundesweit ausreichende Jodversorgung für den Notfall zu engagieren.
Ausserdem initiierte die IPPNW eine Briefaktion an die Ärztekammern, um Problembewußtsein dafür anzuregen.Es gibt keine "Strahlenschutztablette". Der einzig wirklich wirksame Schutz ist das Abschalten der Reaktoren.
All das Bemühen um eine adäquate Jodversorgung zum Schutz vor Schilddrüsenkrebs darf aber nicht darüber hinweg täuschen,
dass damit nur für einen kleinen Teil der Probleme nach einem Reaktorunfall gesorgt wäre.
Nach einem Super-GAU entstünden viele Probleme, nicht nur gesundheitlicher Art,
von praktisch unlösbaren Dimensionen.
Das wirtschaftliche und soziale Gefüge der Bundesrepuplik wäre nachhaltig zerstört.
Eine allgemeine "Strahlenschutztablette" (zum Schutz vor radioaktiver Belastungen aller Art) existiert nicht.
Der einzig wirklich wirksame Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Unfällen ist und bleibt das Abschalten der Reaktoren.
Eine menschenverachtende Gesetzesbegründung, die das Risiko eines Super-GAU als "sozialadäquat" und als von der Bevölkerung hinzunehmen einstuft, darf von uns allen so nicht hingenommen werden.