Atommüll-Verfassungsklage
Das Kalkar-Urteil wurde am 08.08.07 29 Jahre alt - Eine Neubewertung des Restrisikos für AKWs ist überfällig
Im Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. August 1978 bewertete das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die Gefahren der Atomenergienutzung für die Bevölkerung und führte in seinem Urteil den Begriff "Restrisiko" neu in den allgemeinen Sprachgebrauch ein. Die Konsequenz dieses Urteils war, dass jeder Bürger mit der gemeinsamen Nutzung der Atomenergie auch gemeinsam das Risiko eines möglichen atomaren Unfalles zu tragen habe. Das "Restrisiko" wurde als "sozial-adäquate Last" anerkannt. Dieser Teil des Kalkar-Urteiles ist allgemein und hinlänglich bekannt und uns in Erinnerung geblieben.
In unser aller Gedächtnis ist allerdings weitgehend verloren gegangen, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichtes mit der Anerkennung des Restrisikos den Betreibern der Atomkraftwerke und dem Gesetzgeber enge Grenzen und klare Auflagen in die Wiege gelegt hatten, die auch heute noch zu erfüllen wären. Die Richter machten 1978 den klaren Vorbehalt, dass der Gesetzgeber "von Verfassungs wegen gehalten sei, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung (für die Kernkraftnutzung) ... aufrechtzuerhalten ist", wenn die Entscheidungsgrundlage "durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzerlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird." mehr >>>>
Hier zum Aufsatz "Restrisiko - Neubwertung der Gefahrenquelle Mensch" von Peter Vonnahme (Richter a.D.) >>>>(PDF)
Nahe an allen Atomkraftwerken wurden neue Atommülllager gebaut, um den Weiterbetrieb der AKWs für die nächsten Jahre zu sichern. Seit dem 2003 sind die Genehmigungen für alle 12 Atommülllager in Deutschland erteilt. Seit September 2006 ist deswegen eine Atommüll-Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. - Mit einer breiten Unterstützung bundesdeutscher Umweltorganisationen bestehen gute Erfolgsaussichten.
Die Ulmer Ärzteinitiative, Regionalgruppe der IPPNW unterstützt die Entscheidung des Vereins FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V., die unverantwortlliche Politik der Atommüll-Lagerung verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Es bestehen gute Erfolgsaussichten, damit den bisherigen Betrieb der Atomanlagen insgesamt in Frage zu stellen. Staatliche Behörden, Politik und Atomindustrie dürfen uns Bürgern nicht grenzenlos alle Gefahren für unsere Gesundheit, für unser Eigentum und für die Zukunft unserer Kinder aufbürden. mehr >>>>
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Die Atommüll-Verfassungsklage des Verein FORUM wird von Ärzten, Kirchen, Gemeinden und Verbänden unterstützt.
Am Standort Gundremmingen war schon im Jahr 2000 von den Atomkonzernen EON und RWE mit riesigen Dimensionen beantragt worden. 2001 hatten insgesamt 76.000 Menschen aus Deutschland und 22.000 Menschen aus Österreich schriftlich dagegen eine Einwendung erhoben. Die von der Atomindustrie beantragte Lagermenge für Atommüll geht in Gundremmingen dabei weit über die Notwendigkeiten hinaus, die der gesetzlich geregelte Atomausstieg vorsieht. Trotzdem hat das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde am 19.12.03 die atomrechtliche Genehmigung für die Einrichtung von insgesamt 192 CASTOR-Stellplätze in einer leicht gebauten und luftigen Halle bekannt gegeben. Schon ein einziger CASTOR kann die Menge an radioaktiven Inventar aufnehmen, die beim Reaktorunfall von Tschernobyl freigesetzt wurde.
Verschiedene evangelische und katholische Kirchenverbände und Synoden stärken der Widerstandsbewegung moralisch den Rücken. Finanziell wird die Klage von inzwischen 600 FORUM-Vereinsmitgliedern getragen, unterstützt von verschiedenen Gemeinden, Städten und Verbänden, u.a auch vom BUND und der atomkritischen Ärztevereinigung IPPNW, Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. zusammen mit ihrer Regionalgruppe, der Ulmer Ärzteinitiative. Der Verein FORUM unterstützt dafür insgesamt 5 nahe am AKW wohnende Kläger und stellt diese von den Klagekosten frei. Als Rechtsanwalt ist Dr. Bernd Tremml, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus München beauftragt. Ihm stehen für technische Detailfragen diverse Sachbeistände zur Seite, um die Klage ausführlich zu begründen. Das Konzept der Klageschrift trägt den Charakter einer Musterklage. Das Verfahren wird weit über die erste Instanz hinaus bis zum Bundesverfassungsgericht geführt werden und kann so ihre Wirkung auch auf die Verfahren an den anderen Standorten entfalten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedermann dieses Verfahren unterstützen in Form einer steuerlich absetzbaren Einzelspende oder einer Vereinsmitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag von 15 Euro
60 Jahre Atomenergie bedeuten 60 Jahre Produktion von Atommüll - Seit über 60 Jahren wird Atomstrom produziert und damit auch Atommüll. Wie geht man mit dem Atommüll um? Was bedeuten "Zwischenlager"? Ein sicheres "Endlager" für Atommüll ist noch nicht in Sicht. ...und sind die Lager und die Castoren wirklich sicher ?
Hier zur Hintergrundinformation: "Atomenergie + Atommüll" >>>>
Deutschland und Deine Atommülllager
Erst eins, .... dann, 10, dann elf, dann zwölf. Jetzt steht Atommüll auch vor Deiner Tür
Am 19.12.03 wurden in Deutschland die letzten 3 der insgesamt 12 Lager für Atommüll genehmigt.
Um die Musterklage am Bundesverfassungsgericht zu führen, unterstützt die Ulmer Ärzteinitiative den Verein FORUM gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. Auch Sie können die Klage unterstützen. >>>>
Weihnachtsgeschenke für die Atomindustrie - BfS lässt Atommüll überall in Deutschland verteilen. Gundremmingen: IPPNW unterstützt Musterklage.
20.12.03 Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW kritisiert die Genehmigungen des Bundesamtes für Strahlenschutz für jetzt insgesamt 12 von der Atomindustrie an den bundesdeutschen AKW-Standorten beantragten Atommülllagern. Mit Bescheid vom 19.1203 wurden auch die Atommülllager Gundremmingen, Philippsburg und Krümmel atomrechtlich genehmigt.
Für den Normalbürger bleiben diese strahlenden Weihnachtsgeschenke an die AKW-Betreiber ein zweifelhaftes Vergnügen. Hochradioaktiver und giftiger Atommüll lagert demnächst vor bundesdeutschen Haustüren in luftigen Hallen auf der grünen Wiese. Zwar beteuern Behörden und Betreiber einmütig, der Müll solle dort "nur" 40 Jahre bleiben. Dies darf mit Fug und Recht angezweifelt werden, denn in den letzten Jahrzehnten konnte weltweit kein wirklich sicheres Endlager für Atommüll gefunden werden.
Die IPPNW macht darauf aufmerksam, dass die Lagerhallen ohne Rückhaltebarrieren ausgestattet werden. Bei auftretenden Undichtigkeiten kann sich radioaktives Material ungehindert in der Umgebung verteilen. Die aufgeheizte Hallenluft wird radioaktive Partikel sofort in große Höhen verfrachten. Gerade die süddeutsche Leichtbauweise lässt die Behauptung der Betreiber zweifelhaft erscheinen, dass auch ein Jumbo-Absturz die Bevölkerung nicht gefährden würde. Die Nachweise bleiben geheim und öffentlich nicht überprüfbar. Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass ein Jumbo allein durch seine Masse ungebremst durch eine Lagerhalle hindurch fliegen und große Zerstörungen auslösen kann.
Was wäre, wenn .... ein Großflugzeug ungebremst auf eine Atommüll-Lagerhalle fliegen würde? Einen plastischen Eindruck darüber vermittelt eine 3D-Videoanimation unter www.atom-secur.de
Der Verein FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. führt eine Musterklage gegen die Genehmigung von Deutschlands grösstem Atommülllager. Zur Finanzierung dieser Klage stehen u.a. drei Original-Farbradierungen des Künstlers Roger Ades zur Verfügung. Ein Bilderkauf unterstützt ohne Zwischenhandel die Musterklage gegen die Genehmigung des Atommülllagers.
Am AKW Gundremmingen wurde Deutschlands grösstes Atommüllager gebaut. Die Betreiber (Eon und RWE) haben die Genehmigung,dort insgesamt 2500 Tonnen abgebrannte Brennelemente zu lagern.
Demo-Castor-Modell Erstmalig im Einsatz bei der Atommuelldemonstration zum Auftakt der mündlichen Verhandlung der 1. Instanz am VGH München am 13.12.2005